Freitag, 5. September 2008

Yacht News auf Mallorca

König hat ein neues Schiff

Der spanische König Juan Carlos hat seine Flotte vergrößert. Er präsentierte seine neue Yacht bei einer Einfahrt in den Hafen von Portals(Mallorca). Das Boot verfügt über einen sehr starken Motor für extrem hohe Geschwindigkeiten und einen Großbildschirm für das Navigationssystem GPS. Außerdem steht eine kleine Kabine zur Verfügung. Das Boot wird auf Mallorca stationiert bleiben.

Bootsmesse will kräftig wachsen

Im kommenden Jahr wird sich der „Salòn Nàutico” von Palma auf einer zusätzlichen Fläche von 2.500 Quadratmetern präsentieren. Das haben die Veranstalter bekanntgegeben. Die größere Fläche wird Dank einer Zusammenarbeit mit der Hafenbehörde möglich. Stattfinden wird der nächste „Salòn Nàutico” vom 25. April bis 3. Mai 2009. Er soll den Beginn einer neuen Ära für die beliebte Messe markieren.

Samstag, 15. Dezember 2007

So funktioniert Yachtsharing!

Yacht von Microsoftguru Charles Simonyi - Photo by Dieter Bobogk, aufgenommen 2005 im Hafen von Palma de Mallorca

Yachtsharing ein günstiger Yachtkauf statt teuerer Yachtcharter - Yachtsharing verwiklicht den Yachttraum des "kleinen Mannes".

Was ist Yachtsharing?


Yachtsharing sind Verträge die mehren Personen durch Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft, für die Dauer mehrer Jahre eine Yacht (Wasserfahrzeug) jeweils für den bestimmten Zeitraum eines Jahres zu nutzen.
Diese Nutzergemeinschaft teilt sich die Yacht und die damit verbundenen Kosten nach eigenen Regeln. Das funktioniert im privaten Bereich mit 2-4 Nutzern und ein bischen Glück ganz gut. Ist jedoch nur für Personen zweckmässig, die mehrere Wochen pro Jahr auf einer Yacht verbringen möchten und über das "Kleingeld" zur Erhaltung der Yacht über mehrere Jahre verfügen.

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Bei professionell gemanagten Yachtsharing - wird eine Yacht vom Unternehmer nach unterschiedlichen Kriterien in festgelegte Nutzungszeiträume* und Nutzungsgrössen* aufgeteilt, um diese an den Verbraucher zu verkaufen.

Der Kunde kauft ein vertraglich vereinbartes, zeitlich befristetes, mehrjähriges Nutzungsrecht, je nach Anbieter unterscheiden sich die Konzepte der Nutzungsrechte.

Der Kunde erwirbt für eine bestimmte Kaufsumme das Recht, jedes Jahr oder jedes ungerade Jahr bzw. gerade Jahr wiederkehrend, eine Yacht (Motor- o. Segelyacht) für einen bestimmten Zeitraum zu bewohnen. Dieses Recht kann je nach vertraglicher Vereinbarung des Anbieters und Konzept von wenigen bis 10, 12, 15 oder mehr Jahren ausgeübt werden. Diese Yachtsharing - Anteile können ggf. auch wiederverkauft, vermietet, verschenkt und vererbt oder mit anderen Yachtnutzern getauscht werden. Details sind in aller Regel über die Yachtbetreiber im Nutzungsvertrag verankert.

Der Erwerb von Yachtsharing wird überwiegend für den Urlaubszweck in Betracht gezogen, dadurch ensteht eine grosse Anzahl an Yachtmitnutzern. Diese Nutzergemeinschaft trägt auch die jährlichen Servicegebühren, ähnlich einer Wohnungs-eigentümergemeinschaft, entsprechend seinem Anteil werden die jährlichen allgemeinen Betriebs-, Verwaltungs-, Liegeplatz- und Instandsetzungs-kosten (kurz Servicegebühren) von der Nutzergemeinschaft getragen.

Mit Yachtsharing sind nicht nur die Erwerbskosten einer eigenen Yacht überschaubar, sondern auch die meist aufwendigen Erhaltungskosten einer eigenen Traumyacht. Dem Nutzer stehen darüber hinausgehende umfangreiche Dienstleistungen - unentgeltlich oder entgeltlich - zur Verfügung.

Begriffserklärung:

Nutzungszeitraum - zeitliche Aufteilung:
Unter dem Nuztungszeitraum beim Yachtsharing ist die zeitliche Nutzung der Yacht auf Jahre und der Zeitraum innerhalb des einzelnen Jahres zu verstehen. Hierbei kann die Nutzung jährlich oder nur für jedes zweite Jahr zur Nutzung angeboten werden. Die Nutzung innerhalb eines Jahres wird üblicherweise in Wochen aufgeteilt (7 Tage und 7 Nächte).

Auch wenn Schiffe sehr alt werden können, ist anbetracht der raschen technischen Entwicklung eine Nutzung von mehr als 20 Jahren (je nach Yachttyp) wenig sinnvoll.

Nutzungsgrössen:
Bei Yachtsharing kann eine Yacht ausser der o.g. grundsätzlichen zeitlichen Aufteilung, nochmals eine Aufteilung der verfügbaren Kabinen und Kabinentypen zur Nuzung erfolgen.

Zum besseren Verständnis ein vereinfachtes Beispiel
Eine etwas grössere Yacht die (ausser der Skipperkabine) 4 Kabinen mit je zwei Betten umfasst (1 Eigner-, 1 Master-, 2 VIP - Kabinen) wird in diesem Beispiel für 50 Wochen pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Somit kann einerseits insgesamt die Yacht auf die 50 Wochen aufgeteilt werden, desweiteren kann der Anbieter des Yachtsharing auch jede einzelne Kabine auf die 50 Wochen zusätzlich aufteilen, um somit ein günstiges Kostenverhältnis für den einzelnen Nutzer zu schaffen.
D.h. wer zu zweit reist wird in aller Regel nur eine Kabine benötigen und sich somit die Kosten einer einwöchigen Yachtnutzung mit weiteren 3 Nutzern vertragsgemäss teilen. Das bedeutet auch dass während seines Nutzungzeitraums noch bis zu weitere 6 Personen gleichzeitig an Bord sind.

Bei diesem Beispiel wäre die Aufteilung der Yacht, bei einer jährlicher Nutzung und einem einwöchigen Nutzungszeitraum auf maximal 200 Yachtsharinginhabern beschränkt. Bei einem Yachtsharing - Angebot wo die Nutzung des einzelnen Inhabers für jedes zweite Jahr erfolgt könnten es in diesem Beispiel sogar bis zu 400 Miteigentümer sein.




Fragen, Meinungen, und Hinweise zum Thema Yachtsharing sind in diesem Blog erwünscht.


Mit sonnigen Grüssen aus Mallorca

Ihr Dieter Bobogk